Optionsanleihe
Bei der Optionsanleihe handelt es sich um eine Anleihe mit gewissen Zusatzrechten. So hat der Inhaber der Anleihe in einer festgesetzten Frist ein Recht, eine Option auf den Bezug von Aktien oder festverzinslichen Wertpapieren und zwar in einem bestimmten, vor der Ausgabe der Optionsanleihe festgelegten Verhältnis zum Nennwert der Schuldverschreibung.
Dabei werden die Anleihebedingungen um den Basispreis, das Optionsverhältnis und die Optionsfrist erweitert.
Man unterscheidet bei der Optionsanleihe 2 Teile, zum einen das Anleihepapier und zum anderen einen Optionsschein, die Option. Dabei kann der Optionsschein von der Anleihe getrennt werden und so selbst zum Handelsobjekt werden. Er gewährt das Rech ein oder mehrere Wertpapiere, häufig Aktien oder Investmentzertifikate zu erwerben. Bei europäischen Optionsscheinen ist der Zeitpunkt hierfür bereits bestimmt. Nicht abhängig von einer zeitlichen Beschränkung ist auf jeden Fall der Preis der mit ihm zu erwerbenden Papiere schon fixiert.
Die Optionsanleihe gewährt neben üblichen Gläubigerrechten in Form von Rückzahlung und Zinszahlung das Recht eine bestimmte Anzahl von Aktien, als „Stock Warrant Bond“ oder auch Anleihen als „Bond Warrant“ zu einem schon bei der Emission fixierten Kurs und Zeitpunkt zu erwerben.
Anders als bei einer Wandelanleihe geht bei dieser Anleihe das verbriefte Gläubigerrecht bei der Ausübung des Optionsrechtes nicht unter, es bleibt sogar bestehen.
Weiterhin bleibt das durch die Emission der Anleihe eingeworbene Fremdkapital dem Unternehmen nach der Ausübung der Option erhalten.
Darüber hinaus erhält das Unternehmen weiteres Fremdkapital „Bond Warrant“ oder zusätzliches Eigenkapital „Stock Warrant Bond“.
Es wird eine Genehmigung durch die Hauptversammlung nötig für die bedingte Kapitalerhöhung bei der Ausgabe der Optionsanleihe.
Den Aktionären werden Bezugsrechte eingeräumt welche verkauft werden können oder mit denen sie abhängig von ihrer Beteiligungsquote Aktien erwerben können.