Organschaft
Die Organschaft ist ein Begriff des Steuerrechts und beschreibt eine organisatorische, finanzielle und wirtschaftliche Unterordnung in einem Unternehmen unter ein anderes. Dabei muss die Organgesellschaft/Untergesellschaft den Weisungen der Obergesellschaft folgen.
Ist ein Organ/Unternehmen rechtlich selbständig, aber in einem anderen Organträger/Unternehmen so eingegliedert, dass es keinen eigenen Willen hat, dann verliert es auch seine steuerliche Selbständigkeit bei den einzelnen Steuern in unterschiedlichem Maß.
So wird unterschieden zwischen:
- Körperschaftsteuerlichen Organschaften für die sich Konsequenzen erst ergeben, wenn Organ und Organträger einen 5-jährigen Gewinnabführungsvertrag abschließen nach §§ 1419, 36, 37 KStG
- Umsatzsteuerlichen Organschaften die seit der Einführung der Mehrwertsteuer nur noch eine verrechnungstechnische Bedeutung haben nach § 2 II UStG
- Gewerbesteuerliche Organschaften bei denen das Organ nicht gewerbesteuerpflichtig ist nach § 2II2 GewStG