Organschaft

Organschaft

Die Organschaft ist ein Begriff des Steuerrechts und beschreibt eine organisatorische, finanzielle und wirtschaftliche Unterordnung in einem Unternehmen unter ein anderes. Dabei muss die Organgesellschaft/Untergesellschaft den Weisungen der Obergesellschaft folgen.

Ist ein Organ/Unternehmen rechtlich selbständig, aber in einem anderen Organträger/Unternehmen so eingegliedert, dass es keinen eigenen Willen hat, dann verliert es auch seine steuerliche Selbständigkeit bei den einzelnen Steuern in unterschiedlichem Maß.

So wird unterschieden zwischen:

  1. Körperschaftsteuerlichen Organschaften für die sich Konsequenzen erst ergeben, wenn Organ und Organträger einen 5-jährigen Gewinnabführungsvertrag abschließen nach §§ 1419, 36, 37 KStG
  2. Umsatzsteuerlichen Organschaften die seit der Einführung der Mehrwertsteuer nur noch eine verrechnungstechnische Bedeutung haben nach § 2 II UStG
  3. Gewerbesteuerliche Organschaften bei denen das Organ nicht gewerbesteuerpflichtig ist nach § 2II2 GewStG

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