Schuldscheindarlehen

Schuldscheindarlehen

Ein Schuldscheindarlehen beschreibt die Aufnahme eines Darlehens gegen einen Schuldschein. In ihm sind die Rückzahlung und die Verzinsung geregelt.

Dabei ist der Schuldschein eine Beweisurkunde und kein Wertpapier.

Es handelt sich bei Schuldscheindarlehen um langfristige Grosskredite, ähnlich einer Anleihe welche von Kapitalsammelstellen vergeben werden gegen die Ausstellung eines Schuldscheines. Sie werden nicht von Kreditinstituten vergeben.

Der Schuldschein selbst ist jedoch kein konstitutives Merkmal eines Schuldscheindarlehens und wird daher in der Praxis häufig nicht ausgestellt. Vielmehr wird anstelle von ihm ein individueller Kreditvertrag geschlossen als schuldscheinloses Schuldscheindarlehen.

Für bei Kapitalsammelstellen aufgenommene langfristige Grosskredite wird der Begriff Schuldscheindarlehen verwendet, auch wenn es sich im engen Sinne nicht um einen solchen handelt.

Unabhängig von der Rechtsform können Unternehmen Schuldscheindarlehen aufnehmen. Es können sowohl emissionsfähige als auch nicht emissionsfähige Unterhmen sein, wobei letztere besondere Anforderungen an das Eigenkapital und Sicherheiten erfüllen müssen.

Die kreditgebenden Kapitalsammelstellen sind jedoch häufig Versicherungsunternehmen wie Lebensversicherungsunternehmen, Pensionskassen, Sozialversicherungsträger, Bundesanstalt für Arbeit und Arbeitslosenversicherung sowie Kreditinstitute welche über die Schuldscheinfähigkeit eines Unternehmens entscheiden.

Für die Eignung für ein Schuldscheindarlehen ist vor allem der Deckungsstock der Versicherungsunternehmen ausschlaggebend.

Häufig werden daher Schuldscheindarlehen durch erstrangige Grundschulden abgesichert, auch ist der Kreis der Unternehmen denen das Schuldscheindarlehen gewährt wird auf erste Adressen beschränkt wie bedeutende Industrieunternehmen oder öffentliche Institutionen.

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