Stückverzeichnis
Innerhalb eines Effektengeschäfts einer Bank, welche einen Auftrag zum Kauf von Wertpapieren hat und als Kommissionär tätig wird, erfolgt durch ein Stückverzeichnis die Übersendung eines Verzeichnisses mit den gekauften Stücken in Form eine Stückverzeichnisses an den Kommittenten innerhalb einer Woche.
In dem Stückverzeichnis werden Nennbeträge, Gattung, Nummern und andere Bezeichnungsmerkmale aufgeführt.
Durch die Übersendung des Stückverzeichnisses gehen die darin aufgeführten Wertpapiere an den Kommittenten über soweit der Kommissionär über sie verfügen darf.
Wurde der Kommissionär nicht befriedigt bezüglich der Forderungen die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages stehen so kann er die Übersetzung des Verzeichnisses aussetzen.
Auch kann sie unterbleiben wenn die Wertpapiere innerhalb der Frist dem Kommittenten ausgeliefert wurden oder ein Antrag Seitens des Kommittenten zur Wiederveräußerung vorliegt.