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Andler-Formel

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Andler-Formel

Bei der Andler-Formel handelt es sich um einen Berechnungsalgorithmus für die optimale Losgröße x0 oder die optimale Bestellmenge m0 nach dem klassischen Bestellmengenmodell.

So wird die optimale Losgröße berechnet zu:
x0 = ((200 * A * Kfp ) / ( kp * p ))^0,5

Dabei ist A der Jahresabsatz, Kfp die losgrößenfixen Kosten, kp die variablen Stückkosten und p der Zins- und Lagerkostensatz.

Die optimale Bestellmenge berechnet sich aus:

m0 = (200 * A * Kfb ) / ( kb * p ))^0,5

Dabei ist A der Jahresabsatz, Kfp die losgrößenfixen Kosten, kp die variablen Stückkosten und p der Zins- und Lagerkostensatz.

(mit A = Jahresabsatz, Kfb = bestellfixen Kosten, kp = variable Bestellkosten, p = Zins- und Lagerkostensatz)

Die Bezeichnung für die Formel geht auf Kurt Andler zurück der diese Zusammenhänge erstmals im deutschen Sprachraum vorstellte.

Auseinandersetzungsguthaben

Auseinandersetzungsguthaben

Das Auseinandersetzungsguthaben beschreibt ein Guthaben welches ensteht, wenn ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft ausscheidet.

Es ist somit das Ergebnis einer Auseinandersetzungsbilanz.

Man versteht unter dem Auseinandersetzungsguthaben einen Geschäftsanteil auf dem Kapitalkonto, welches häufig vermehrt ist um die Auflösung der stillen Rücklagen mit der Bewertung am Tag des Ausscheidens.

Abhängig vom Gesellschaftsvertrages kann es beim Ausscheiden oder auch langfristig in Raten fällig werden.

Dabei kann vor der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens kein Anspruch auf einzelne Posten nicht geltend gemacht werden, eine Ausnahme besteht, wenn das Ergebnis der Unternehmensbewertung schon vorab feststeht.

Schon mit dem Enstehen der Gesellschaft ergibt sich ein Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben, auch wenn noch in unbestimmter Höhe.

Das Auseinandersetzungsguthaben kann man pfänden und übertragen.

Bei einem stillen Gesellschafter ist das Auseinadersetzungsguthaben seine Einlage insoweit er sie zum Zeitpunkt der Auflösung schon geleistet hat, es wird vermehrt oder vermindert durch das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres. Bezüglich der Höhe des Auseinandersetzungsguthabens gilt, dass der stille Gesellschafter genau so ein Gläubiger des Inhabers ist wie jeder andere Gläubiger auch.

Autokratischer Führungsstil

Autokratischer Führungsstil

Der autokratischer Führungsstil nach Max Weber (Wirtschaft und Gesellschaft, Kapitel III, Die Typen der Herrschaft, 1922).

So unterscheidet Weber drei Stilformen:

  1. Den autokratischen / patriarchalischer Führungsstil mit:
    Einer uneinschränkten Alleinherrschaft
    Mitarbeiter werden an Entscheidungen nicht beteiligt
    Sie ist streng hierarchisch
    Es gibt unbedingten Gehorsam und Disziplin
  2. Den charismatischen Führungsstil mit:
    Einer starken persönlichen Ausstrahlung
    In Krisenzeiten kann die charismatische Führung Zuversicht vermitteln und Dinge nach Vorne bringen
  3. Den bürokratischer Führungsstil mit:
    Einem Führungsanspruch der sich aus den bürokratischen Regeln ableitet, die Funktion ist nicht an eine Person gebunden, sondern auf Zeit verliehen und übertragbar.
    Als Instrumente dienen: Richtlinien, Stellenbeschreibungen, Dienstanweisungen.

Adverse Selection

Adverse Selection

Mit Adverse Selection beschreibt man die Ausprägung von Marktversagen die durch Informationsasymmetrie zwischen den Vertragspartner vor dem Vertragsabschluss bedingt werden.

Man spricht auch von Negativauslese oder Antiselektion.

Als klassisches Modell gilt hier nach Akerlof 1970 der Markt von Gebrauchtwagen mit unvollständigen Informationen der Nachfrager. So kann der Nachfrager die Anbieter von gut erhaltenen Gebrauchtwagen nicht von den Anbietern von schlecht erhaltenen Gebrauchtwagen unterscheiden. Allerdings kennt jeder Anbieter genau die Qualität seiner Autos.

Somit muss der Nachfrager von einer durchschnittlichen Qualität von Gebrauchtwagen ausgehen.

Anbieter die gute Gebrauchtwagen anbieten werden höhere Preise verlangen um ihre Opportunitätskosten zu decken, die Nutzeneinbuße beim Verkauf des Autos, als Anbieter von schlechten Gebrauchtwagen.

Die Gefahr besteht nun darin, dass die Anbieter von schlechten Autos wissen, dass der Nachfrage die guten nicht von den schlechten Autos unterscheiden kann und dass sie trotz schlechter Autos solche Preise verlangen wie die Anbieter von guten Autos. Die Preise können sogar über denen liegen die die Nachfrager für die erwartete Durchschnittsqualität bereit sind zu zahlen und Anbieter mit guten Autos werden keine Verkäufe erzielen und sich aus dem Markt zurück ziehen.

So werden auf dem Markt nur noch Autos mit einer unterdurchschnittlichen Qualität angeboten.

Diese Situation ergibt sich da die Nachfrager nicht vollständig informiert sind über die Qualität der Fahrzeuge. Es wird also der Preis nicht mehr in Relation zur gebotenen Qualität gesetzt.

Ähnliches geschieht auf dem Markt von Versicherungen. So werden wichtige Informationsteile wie die Eintrittswahrscheinlichkeit bei bestimmten Versicherungsfällen nicht kommuniziert.

So kann die adverse Selektion zu einem Marktversagen führen auch auf dem Arbeitsmarkt wenn es zu einer Informationsasymmetrie bei Bewerbern und Arbeitgebern in Hinblick auf die Qualifikation der Bewerber kommt.

Mit den Begriffen Signalling oder Screening bezeichnet man Mechanismen des Marktes die diese Nachteile ausgleichen. Im Beispiel des Gebrauchtwagenmarktes können dieses die Gewähr von Garantie für die Qualität sein. Das Signaling informiert den Partner deutlich durch Garantien, Zeugnisse, Zertifikate, Werbung etc. Beim Screening geht man von schlecht informierten Partnern aus, hier nutzt man Fragebögen, Auswahlgespräche etc.

Allokation

Allokation

In der Wirtschaftstheorie beschreibt eine Allokation die Zuweisung von Gütern und Ressourcen bezogen auf Personen bzw. Produktionsprozesse. Die Allokation erfolgt hierbei vor allem über Güterpreise und Faktorpreise die durch die Märkte bestimmt werden entsprechend den Preismechanismen. Bei Zentralverwaltungswirtschaften werden diese durch zentrale politische Planungsinstanzen bestimmt.

In der Statistik beschreibt die Allokation die Zuweisung von Teil-Stichprobenumfängen zu den Schichten innerhalb des geschichteten Zufallsstichprobenverfahrens.

Bei der Risikotheorie beschreibt man mit der Allokation die Zuordnung von Teilrisiken wie in der Versicherungsmathematik.

Amortisation

Amortisation

Die Amortisation beschreibt eine ratenweise Tilgung von Schulden nach einem festgelegten Plan.

So umfasst die Amortisation:

  • Eine planmäßige Rückzahlung von Verbindlichkeiten neben einer Zinszahlung, der Annuität.
  • Eine freiwillige oder auch zwangsweise Einziehung einer Aktie oder eines Geschäftsanteiles um beispielsweise das Kapital der Gesellschaft herabzusetzen.
  • Eine Kraftloserklärung von beispielsweise abhanden gekommen Urkunden oder Dokumenten
  • Die Deckung von Aufwendungen als Aufwand für eine Investitionsobjekt durch erwirtschaftete Erträge, als Abschreibung

Aussenhandel

Aussenhandel

Der Aussenhandel ist ein Oberbegriff für betriebswirtschaftliche Aktivitäten bei unterhaltenen wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland im Rahmen von grenzüberschreitenden Dienstleistungs- und Warenverkehr. Er umfasst auch Rechtsübertragungen.

So umfasst er den Import durch den Bezug von Wirtschaftsleistungen aus dem Ausland und den Export als Bereitstellung von Warenleistungen für das Ausland.

Aber auch andere weitere Formen werden durch ihn umfasst wie Veredelungsverkehr, Lizenzgeschäfte, Kompensationsgeschäfte, Transithandel etc.

Charakteristisch ist für den Aussenhandel, dass Unternehmen, Privatpersonen und Institutionen aus unterschiedlichen Ländern einbezogen werden, anders als beim Binnenhandel wo der Handel in einem Land ausschließlich abgewickelt wird.

Zur Abwicklung des Aussenhandels kommen somit verschiedene nationale Rechte und Währungen zu Einsatz und das Aussenwirtschaftsgesetz AWG.

Durch die verschiedenen Beteiligten kann es auch zu Sprachproblemen, Handelsgeheimnissen, Unterschieden in der Mentailitäten etc. kommen die den Handel erschweren.

Der Aussenhandel bietet aber auch positive wirtschaftliche Möglichkeiten, so kann man durch Export neue Wachstumsmärkte erschließen, wenn der inländische Bedarf gedeckt ist.

Es können bei der richtigen Wahl der Absatzmärkte auch besser Preise als im Inland für die Produkte erzielt werden und so bessere Gewinne und Deckungsbeiträge erzielt werden.

Vorhandene Kapazitäten können durch größere Absatzmengen im Ausland genutzt werden und es kommt zum Skaleneffekt, Economies of Scale.

Es ergeben sich durch Importe auch Kostenvorteile. Ebenso können Währungsschwankungen Kosteneinsparungen ermöglichen. Man wird auch unabhängiger vom Inlandsmarkt auf der Beschaffungs- und Absatzseite, Risiken können zu dem gestreut werden.

Durch moderne Kommunikationstechnologie wird die Globalisierung erleichtert und Warentransporte werden verstärkt internationalisiert. So können die beteiligten Staaten von Verflechtungen im Aussenhandel profitieren.

Es kommt zum Abschluss von bi- und multilateralen Wirtschaftverträgen, Bildung von Wirtschaftsblöcken wie der Europäischen Union/Gemeinschaft und im Rahmen des GATT zur Gründung der World Trade Organization WTO.

Für einen erfolgreichen Aussenhandel benötigt man wettbewerbsfähige Produkte, flexible Organisationstrukturen, genügende Personal, Kapital und Schlüsselkompetenzen.

Anzahlungen auf Anlagen

Anzahlungen auf Anlagen

Die Anzahlungen auf Anlagen, auf Englisch „advance payment on fixed assets“ bezeichnen geleistete Anzahlungen auf Anlagen als vertragsmäßige Vorauszahlungen.

Vorschusszahlungen dieser Art sind:

  • Bauvorhaben durch die lange Ausführungszeit
  • Anlagegüter welche eine Sonder- oder Spezialanfertigung benötigen
  • Anlagegüter aus dem Ausland

Man spricht von geleisteten Anzahlungen sobald der Auszahlungsbetrag nicht mehr im Vermögen des Abnehmers ist wie beispielsweise bei einem Wechsel, Scheck, Überweisung, Belastung des Bankkontos etc.

In der Bilanz werden Anzahlungen auf Anlagen wie „Anlagen im Bau“ gesondert geführt und im Sachvermögen ausgewiesen als „Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen“.

Über das Schlussbilanzkonto wird das Konto „Anzahlungen auf Anlagen“ abgeschlossen sobald das Anlagegut am Bilanzstichtag sich noch nicht im Unternehmen befindet.

Dabei sind geleistete Anzahlung wie Forderungen zu bewerten, der gezahlte Betrage gilt solange mit einer planmäßigen Abwicklung des erteilten Auftrages zu rechnen ist.

Allfinanz

Allfinanz

Die Allfinanz bezeichnet einen Verbund von Versicherungsgeschäften sowie anderen Finanzdienstleistungen, wie Bankgeschäfte.

So werden Finanzdienstleistungen angeboten die Bausparen, Vermögensanlage, Finanzierung, Versicherungsarten etc. umfassen.

Die Finanzkonzerne bieten die Allfinanz auf einem Finanzsupermarkt an, anders als die ursprünglichen Anbieter wie Bausparkassen, Versicherungen, Banken, Investmentgesellschaften die alle nur einen Teil der Dienstleistungen anboten.

Aufgrund von wachsender Konkurrenz und größeren privaten Geldvermögen ist die Allfinanz entstanden, sie bietet den privaten Haushalten auch Vorteile in Form von einem Ansprechpartner, die Vermeidung von doppelten Versicherungen, ein abgestimmtes Gesamtpaket der Dienstleistungen, nachteilig ist dass das gesagte Vermögen über einen Intermediär läuft.

Es kommt so ein gesamtes Angebot an Finanzdienstleistungen die als Intermediation zwischen dem finanziellen Überschußsektor und privaten Haushalten, dem Defizitsektor der Unternehmen und öffentlichen Haushalten fungieren.

Automatisierung

Automatisierung

Die Automatisierung beschreibt die Übertragung von Funktionen des Produktionsprozesses, vor allem Prozesssteuerungs- und regelungsaufgaben vom Menschen auf künstliche Systeme.

Kennzeichnend für die Automatisierung ist die Maschinisierung bei der Funktionen des Produktionsprozesses übernommen werden von künstlichen Systemen wie Maschinen.

Bei einer Mechanisierung wird lediglich die für den Produktionsprozesse erforderliche Energie von Maschinen übernommen.

Anders jedoch bei der Automatisierung, hier werden zusätzlich auch Prozesssteuerungs- und Prozessregelungsaufgaben durch künstliche Systeme übernommen.

Die Ziele der Automatisierung richteten sich früher vor allem darauf starre, wiederkehrende Produktionsabläufe möglichst vollständig von Maschinen übernehmen zu lassen und so Produktivitätssteigerungen zu ermöglichen. Heute achtet man vermehrt darauf, dass die Arbeitsfolgen mit verschiedenen Aufgabenstellungen durch flexible Fertigungssysteme durchgeführt werden können. So wird nicht nur die die Produktivität gesteigert, sondern eine erhöhte Wirtschaftlichkeit durch mehr Flexibilität ermöglicht werden.

Nach dem Einsatz von Automaten nach DIN IEC 60050-351 ist die Automatisierung das Ergebnis des Automatisierens. Automaten sind hier künstliche Systeme welche selbständig ein Programm befolgen und Entscheidungen aufgrund des Programmes für die Steuerung und eine mögliche Regelung von Prozessen treffen wie bei flexiblem FFS.

Dabei beruhen die Entscheidungen des Systems auf Verknüpfungen von Eingaben mit den jeweiligen Zuständen eines Systems und haben Aufgaben als Folge nach DIN IEC 60050-351.

Nach dem Regelprinzip laufen die Prozesse automatisch ab mit einer zielorientierten Prozessbeinflussung mit Hilfe der Rückkopplung von Kontrollergebnissen.

Man unterscheidet bei der Automatisierung 2 Arten, nämlich die Teil- und Vollautomatisierung abhängig vom Umfang der übernommenen Steuerungs- und Regelungsaufgaben durch Maschinen.

Der Automatisierungsgrad bzw. die Automatisierungsstufe beschreibt den Anteil welchen die automatisierten Funktionen an der Gesamtfunktion eine Produktionssystemes einnehmen. So ist der Automatisierungsgrad nach DIN IEC 60050-351 beschrieben. Kommt es zu einer schrittweisen Erhöhung des Einsatzes von Automaten im Produktionsprozess so spricht man von Automatisierungsstufen.

Einsatzbereiche der Automatisierung können Verarbeitungsvorgänge, Bearbeitungsvorgänge, Fördervorgänge, Produktionsplanungsvorgänge, Produktionssteuerungsvorgänge, Handhabungsvorgänge oder lagertechnische Vorgänge sein.

Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft

Unter einer Aktiengesellschaft kurz AG versteht man ein Unternehmen welches nicht einem einzelnen Unternehmer, sondern einer Kapitalbesitzergruppe, einer Kapitalgesellschaft gehört. Inbesondere bei Großbetrieben ist die AG als Unternehmensform weit verbreitet.

Zu den Organen der AG gehören der Aufsichtsrat, der Vorstand sowie die Hauptversammlung.

Durch den Aufsichtsrat ergibt sich eine personelle Komponente und durch den Besitz und die Verwaltung von Aktien mit dem Bankkapital eine enge Verflechtung zu anderen Aktiengesellschaften.

Banken, Versicherungen sowie kapitalistische Gesellschaften, Kapitalistengruppen etc. die als Großaktionäre die Mehrzahl der Aktien in Form von Aktienkontrollpaketen halten haben eine Entscheidungsgewalt.

Durch die Ausgabe von Volksaktien kann das Sparvermögen von kleinen Leuten im Sinne der Großaktionäre in das Unternehmen eingebracht werden. So wird das Kapital vergesellschaftet und es ergibt sich eine Zentralisation sowie Konzentration der Verfügungsgewalt über das Kapital.

Top-Manger leiten Aktiengesellschaften als Kapital-Manger in einem vertraglich begrenzten Verantwortungsrahmen.

Akkreditiv

Akkreditiv

Ein Akkreditiv bezeichnet die Anweisung einer Bank an eine andere durch den Auftrag ihres Kunden einem Dritten einen Geldbetrag unter bestimmten Voraussetzungen auszuzahlen.

Der Akkreditiv ist gerade im Außenhandel eine gebräuchliche Zahlungsform.

Dabei erfolgt die Auszahlung nur nach einer Legitimationsprüfung, dem Bar-Akkreditiv oder auch gegen die Aushändigung der vom Auftraggeber gewünschten Dokumente als ein Dokumenten-Akkreditiv.

Ein Akkreditiv wird im Exportgeschäft als Sicherheit für Lieferanten als gebräuchliche Anweisung des Käufers an eine Zahlstelle wie eine Bank, einen Teil hiervon an den Lieferanten oder als Fakturenbetrag häufig gegen die Vorlage der Warendokumente wie Fakturen, Konossement, Versicherungspolicen oder Dokumente im internationalen Warenverkehr gezahlt.

Bei den Akkreditiven unterscheidet man befristete, unbefristete, durch die Bank bestätigte, unbestätigte, widerrufliche sowie unwiderrufliche.

Weltweit haben die ERA (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive) der internationalen Handelskammer Gültigkeit.

Die Akkreditive werden im internationalen Handel für den industriellen Direktvertrieb als auch für den institutionellen Außenhandel verwendet. Der Akkreditiv hat so im Außenhandel als Finanzmittel eine große Bedeutung.

Sie finden auch Anwendung im Import, Export sowie im Transithandel und Kompensationsgeschäften.

Der Akkreditiv ist somit eine handelsrechtliche Anweisung, meist an eine Bank durch die einem Dritten, dem Akkreditierten oder dem Akkreditivsteller selbst ein bestimmter Geldbetrag ohne weitere Bedingungen als Bar-Akkreditiv oder gegen die Vorlage von Dokumenten wie dem Frachtbrief als Dokumenten-Akkreditiv ausgezahlt wird.

 

Arbeitsteilung

Arbeitsteilung

Die Arbeitsteilung, im Englischen „division of labor“, im Französischen „division du travail“ beschreibt eine Trennung sowie Verselbständigung von wirtschaftlichen, administrativen und politischen Funktionen sowie Institutionen auf Französisch „division du travail social“ mit einer historisch und gesellschaftlichen Tendenz, die auch mit einer historisch-sozioökonomischen Tendenz als Arbeitsteilung bezeichnet wird hierbei Fähigkeiten, Tätigkeiten, Berufstätigkeiten und Arbeitsgängen.

Es wird unterschieden in der marxistischen Theorie zwischen einer allgemeinen, besonderen und einzelnen Arbeitsteilung. Die allgemeine ist hierbei die gesellschaftliche Arbeitsteilung.

Der Begriff der Arbeitsteilung wird auch synonym für eine Berufsdifferenzierung verwendet, so wird der Produktionsprozess in Teilbereiche unterteilt die von spezialisierten Arbeitern, Betrieben oder Maschinen ausgeführt werden. Man differenziert hier weiter nach dem Ort der Tätigkeit als volkswirtschaftliche, internationale oder innerbetriebliche Arbeitsteilung.

Eine Spezialisierung bietet die Möglichkeit der Konzentration von den besten menschlichen Fähigkeiten bei der Produktion und deren weitere Ausbildung. Es können rationellerer Produktionsverfahren genutzt werden und so größere Mengen hergestellt werden. Auch ist eine Massenproduktion kostengünstiger.

Weiterhin kommt es durch die Arbeitsteilung zum Ausbau der Märkte und größeren Tauschvolumen. Allerdings erhöht sich die Koordinationsleistung bei größeren Tauschvolumen und es kommt zu weiteren auch negativen psychologischen und sozialen Wirkungen auf die Menschen durch die ökonomischen Interdependenz (gegenseitigen Abhängigkeiten):

Bekannt ist für die Arbeitsteilung auch das Stecknadelbeispiel von Adam Smith 1776. So können größere Produktionsgänge auf viele Produzenten mit geeigneter Koordination aufgeteilt werden innerhalb eines Betriebes.
4.

Abwertung

Abwertung

Unter der Abwertung, Devalvation, versteht man die Verminderung des Außenwertes, des Wechselkurses einer Währung im internationalen Zahlungs- und Handelsverkehr.

Dabei erfolgt die Abwertung in einem System von festen Wechselkursen durch den Beschluss der zuständigen Behörde wie beispielsweise der Bundesregierung in Deutschland.

Bei freien Wechselkursen ergibt sich ein Abwertungsefffekt sobald die Währung eines Landes weniger starkt angeboten als nachgefragt wird.

Durch die Abwertung werden die Ausfuhren billiger und die Einfuhren in das Land teurer.

Eine Abwertung kann so ein Mittel sein um die Handelsbilanz und Dienstleistungsbilanz, Zahlungsbilanz zu aktivieren.

Das Gegenteilt zur Abwertung ist die Aufwertung.

Man unterscheidet die nominelle von der realen Abwertung. Dabei ist die reale Abwertung um die Rate der Geldwertentwicklung, der Inflationsrate von den beteiligten Ländern und Währungen bereinigt.

Durch die Senkung des Außenwertes der Inlandswährung oder die Erhöhung des Devisenkurses kommt es bei der Abwertung zu einer Änderung des Wechselkurses.

Bei einem System von frei schwankenden Wechselkursen, Floating, kommt es zu einer Abwertung, wenn Ausländer an der Devisenbörse mehr für die jeweilige Währung bieten. Bei einem System fester Wechselkurse kommt es durch Änderungen des Staates zu Änderungen des Wechselkurses. Die Abwertung bedingt so eine Verbilligung was die Exporte des Abwertungslandes steigert und die Importe verteuerte und vermindert.

Durch die Abwertung kann so ein Wettbewerbsvorteil erreicht werden auf dem Weltmarkt und zu einem Abbau von Zahlungsbilanzdefiziten führen.

Abschreibung nach Eigennutzung

Abschreibung nach Eigennutzung

Der Steuerpflichtige kann nach dem Ende einer steuerlich nicht relevanten Eigennutzung und anschließender Vermietung eines Objektes eine lineare Abschreibung der Gebäudekosten vornehmen. Dieses wird als Abschreibung nach Eigennutzen bezeichnet.

Es erfolgt in der Regel eine Kaufpreisaufteilung nach Grund und Boden beziehungsweise nach Gebäudekosten. Man wendet hierbei die Normalherstellungskosten (NHK) 1995/2000 als Grundlage für die Ermittlung des Gebäudewertes an.

Ohne ein Wertgutachten bzw. detaillierte Angaben ist der Ansatz nach NHK nicht möglich und dann stattdessen von den Finanzbehörden typisierte Herstellungskosten angesetzt.

Bis zum 31.12.1986 war eine Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen nach § 7b für eigengenutzte Immobilien möglich. So konnten Restwertabschreibungen angewendet werden bei einer abschließenden oder zwischenzeitlichen Fremdvermietung. Eine Übergangsregelung bestand bis zum Steuerjahr 1998 für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung.

Von 1987 bis 1995 konnte der Eigennutzer die Grundförderung nach § 10e EStG geltend machen. Die Grundvoraussetzung war die Eigennutzung. Bei späterer Fremdvermietung gilt ab diesem Zeitpunkt die Abschreibung die möglich gewesen wäre wenn das Eigenheim oder die Eigentumswohnung von Anfang an vermietet worden wäre. Also eine degressive Abschreibung von Neubauten oder im Jahr der Fertigstellung gekaufter Objekte bzw. lineare Abschreibung bei gebrauchten Objekten. Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind Herstellungs- und Anschaffungskosten ohne 50 % der einbezogenen Grundstücksanteilswerte bei einer Grundföderung, verringert um die Beträge die in der Zeit für die Eigennutzung abgeschrieben wären.

Von 1996 bis 2005 gab es eine öffentliche Förderung für eigengenutzte Objekte in Form einer Eigenheimzulage. Es findet hier keine Abschreibung der selbstgenutzten Immobilie statt. Werden also nach dem Selbstnutzungszeitraum Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erzielt werden diese vom Eigentümer deklariert und man kann die Gebäudeherstellungskosten linear abschreiben. Nach dem Zulagenchrakter der Eigenheimzulage wird die Bemessungsgrundlage nicht um fiktive Abschreibungsbeträge für die abgelaufenen Jahre der Eigennutzung reduziert. Für mögliche künftige Abschreibungsmöglichkeiten ist bei einer eigenen Nutzung sinnvoll von Beginn an die Kosten für Gebäude sowie von Grund und Boden zu trennen und zu dokumentieren. Sie hat für die Eigenheimzulage oder die Grundförderung keine Bedeutung, kann aber bei einer späteren anderen Nutzungsart wie der Fremdvermietung dabei helfen den Nachweis für die Bemessungsgrundlage zu erbringen.

Eigengenutzte Objekte seit 2006 erhalten keine staatliche Förderung. Für sie gilt weiterhin ab dem Zeitpunkt für eine anderweitige Nutzung wie Fremdvermietung, dass eine Gebäudeaschreibung möglich ist. Daher sollte man die Gebäudeherstellungskosten genau festhalten mit Rechnung und Verträgen damit dieses später nach Jahren gut nachvollziehbar sind. Auch die Aufteilung von den Kaufpreisen nach nicht abzugsfähigem Grundstücksanteil ist wichtig. Bei einer Fremdvermietung kann die lineare Abschreibung der Herstellungs- und Gebäudekosten so für die restliche Nutzungsdauer vorgenommen werden.

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten

Die Kosten beziehungsweise Aufwendungen welche benötigt werden um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und diesen auch in einem betriebsbereitem Zustand zu bringen werden als Anschaffungskosten nach § 255 I HGB bezeichnet, sofern man sie dem einzeln dem Vermögensgegenstand zu ordnen kann.

Zu den Anschaffungskosten zählen:

Der Anschaffungspreis des Vermögensgegenstandes sowie die zusätzlichen Anschaffungsnebenkosten wie Provisionen, Eingangsfrachten, Maklergebühren, Rollgeld, Transportkosten, Zoll, Speditionskosten und auch die Kosten für Montage und Einbau bei Maschinen sowie die Notar-, Gerichts-, und Vermessungskosten, Grunderwerbssteuer bei Grundstücken.

Dabei werden die Anschaffungskosten gemindert um Rabatte, Preisnachlässe, Skonti und Zahlungsabzüge. Handelt es sich um Subventionen bzw. nicht rückzahlbare Zuschüsse aus der öffentlichen Hand so ensteht ein Wahlrecht.

Nach § 255 HGB sind nachträgliche Anschaffungskosten die zu den ursprünglichen Anschaffungskosten hinzu gerechnet werden Erstanschluss an Kanalisation, Abbruchkosten oder Erschließungsbeiträge für eine Erstanlage von einer Straße.

§ 253 I, II HGB sieht die Anschaffungskosten als Grundlage und Obergrenze für eine Bewertung in der Handelsbilanz und nach § 6 EStG in der Steuerbilanz.

Die Anschaffungskosten sind Ausgangspunkt und Grundlage für die Bemessung von Abschreibungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Man spricht von fortgeführten Anschaffungskosten oder Anschaffungswerten, wenn die Anschaffungskosten um planmäßige Abschreibungen gemindert werden.

Anlagen im Bau

Anlagen im Bau

Anlagen in Bau, auf Englisch „fixed assets under construction“ bezeichnen Bauten, Gebäude, Maschinen, Anlagegüter und Transportanlagen die noch in der Herstellung sind. Bei der Unterscheidung spielt es keine Rolle, ob für die Fertigstellung ein fremdes oder das eigene Unternehmen beauftragt ist.

Auf dem Konto „Anlagen im Bau“ werden vorübergehend alle enstehenden Kosten erfasst und aktiviert.

Für Anlagen im Bau gilt, dass diese am Bilanzstichtag in der Schlussbilanz gesondert im Sachanlagevermögen ausgewiesen werden. Dadurch wird verdeutlicht, dass diese nicht der Abschreibung unterliegen.

Nach der Fertigstellung der Anlage werden die übertragenen Aufwendungen vom Konto „Anlagen im Bau“ auf das jeweilige Anlagekonto wie „Gebäude“ umgebucht und aktiviert.

Die Anlagen im Bau zeigen die Herstellungskosten des neuen Aggregates auf dem entsprechendem Anlagekonto auf und dienen so als Bemessungsgrundlage für die Abschreibung AfA. Für den Beginn der Abschreibung maßgebend ist hierbei der Zeitpunkt der Fertigstellung der sich im Bau befindlichen Anlage.

Aussperrung

Aussperrung

Bei der Aussperrung handelt es sich um ein eine Arbeitskampfmassnahme der Arbeitgeberseite. Durch die Aussperrung kann Arbeitnehmer planmäßig an der Erbringung seiner Arbeitsleistung durch ein Fernhalten von den Betriebsstätte gehindert werden.

Gleichzeitig kommt es zur Verweigerung von Lohnzahlungen sowie Gehaltszahlung.

Als Formen der Aussperrung sind Angriffsaussperrung und Abwehraussperrung möglich im Arbeitskampf.

Im Arbeitskampf ist die Aussperrung in Deutschland eine Maßnahme mit der der Arbeitgeber einen Streik mit einer suspendierenden, aber nicht auflösenden Wirkung auf das Arbeitsverhältnis abwehren können.

In der Rechtssprechung entspricht die Aussperrung dem Prinzip der Waffengleichheit gegenüber den Streikenden und muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

Die Gewerkschaften sehen die Aussperrung als moralisch unvertretbares Kampfmittel im Arbeitskampf und Streik an.

Anfechtung

Anfechtung

Die Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht. Durch die Erklärung/Ausübung einer Anfechtung soll die Nichtigkeit eines mit Mängeln behafteten Geschäftes erreicht werden.

Nach §§ 119 ff. BGB kann es zu einer Anfechtung von Willenserklärungen kommen, wenn der Vertrag aufgrund von Drohung, Irrtum oder arglistiger Täuschung anfechtbar ist. Nach § 143 BGB erfolgt die Anfechtung durch eine formfreie Erklärung gegenüber dem anderen. So kann nach § 142 BGB bei einem vorliegenden Anfechtungsgrund das angefochtene Geschäft rückwirkend vernichtet werden.

Wird das Geschäft nach § 144 BGB bestätigt geht jedoch das Anfechtungsrecht verloren.

Bei Willenserklärungen in einem Testament gibt es weiter Möglichkeiten der Anfechtung. So kann ein Irrtum im Motiv des Erblassers bei der Aufsetzung der letztwilligen Verfügung nach §§ 2078 ff. BGB schon ausreichen für eine Anfechtung sein.

Unterschiede und Möglichkeiten der Anfechtung

Ein Arbeitsvertrag wird in der Regel nicht rückwirkend vernichtet, er hat die Wirkung einer außerordentlichen Kündigung. Anders als bei einer Kündigung gibt es bei der Anfechtung Gründe die zur Anfechtung berechtigen, Ausschlussfristen nach §§ 121, 124 BGB an die eine Anfechtung gebunden, auch wird sie nicht durch Schutzvorschriften zu Gunsten des Arbeitnehmers beschränkt.

Eine Anfechtung des Arbeitsvertrages kommt jedoch in Frage wenn der Arbeitnehmer beim Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht macht wie bei der Offenbarungspflicht, dem Personalbogen etc.

Eine Anmeldung zum Handelsregister ist nicht anfechtbar, solange die Eintragung noch nicht erfolgt ist kann der Anmelder sie noch widerrufen oder zurücknehmen.

Ein Versicherungsvertrag ist nicht anfechtbar

Ein Rechtsgeschäft, dass durch Bestechung/Schmiergelder eines Handlungsgehilfen zustande kam, der im Unternehmen tätig war anfechtbar, sofern keine Mitteilung über das Schmiergeld erfolgte.

Ein Gesellschaftsvertrag kann wie andere Verträge auch angefochten werden. Es gibt jedoch Einschränkungen bei der in Vollzug gesetzten Gesellschaft. Es können auch Feststellung der Jahresbilanz, Stimmabgaben bei Beschlussfassungen sowie andere Erklärungen innerhalb der Gesellschaft angefochten werden.

Bei Beschlüssen von Hauptversammlungen einer AG können diese innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung durch eine Klage bei dem Landgericht mit dem Sitz der Gesellschaft nach § 246 AktG angefochten werden. So kann eine Klage sich auf eine Verletzung der Satzung oder des Gesetztes beruhen wie beispielsweise der Stimmrechtsausübung zum Zweck der Erlangung von Sondervorteilen oder wenn weniger als 4 % Dividende gezahlt werden. Selbst wenn die Hauptversammlung Beträge in Rücklage stellt welche nicht nach der Satzung oder dem Gesetz von der Verteilung an die Aktionäre ausgeschlossen sind, wenn die Einstellung keine notwendige kaufmännische Notwendigkeit ist, um die Widerstands- und Lebensfähigkeit der AG aus finanzieller und wirtschaftlicher notwendiger Sicht für einen absehbaren Zeitraum zu sichern.

Hierfür müssen die Anteile der klagenden Aktionäre jedoch 5 % des Grundkaptials oder den Nennbetrag von 500.000 Euro nach § 254 AktG erreichen. Das Gericht berücksichtigt die Umstände und kann nach billigem Ermessen, abhängig von der Bedeutung der Sache für die Parteien den Streitwert bestimmen. Es kann zu einem gespaltenem Streitwert kommen, wenn eine Partei glaubhaft machen kann dass die Verpflichtung der Zahlung der Prozesskosten nach dem festgesetzten Streitwert die wirtschaftliche Lage stark gefährden könnte. Dann wird der Streitwert wirtschaftlich angepasst.

Allokationsfunktion des Preises

Allokationsfunktion des Preises

Die Allokationsfunktion des Preises beschreibt die Rolle von Faktor- und Güterpreisen bei der Allokation von Faktoren und Gütern.

Je höher die Produktivität/Rentabilität eines Unternehmens ist, umso höher kann der Faktorpreis sein, denn es zahlt.

Durch die Konkurrenz ensteht eine Tendenz bei einer freien Preisbildung von Gütern und Faktoren hin zu Produktionsfaktoren die in den produktivsten Verwendungen angesetzt werden, sobald Mobilitätshemmnisse nicht ins Gewicht fallen.llen.