Bankgarantie

Bankgarantie

Die Bankgarantien werden von Garanten, den Banken im Auftrag des Kunden, dem Garantieauftraggeber übernommen und umfassen in aller Regeln unwiderrufliche Verpflichtungen des Garanten einen Geldbetrag an einen Dritten, Garantiebegünstigten/Garantienehmer zu zahlen, wenn die in der Garantie genannten Voraussetzungen für den Eintritt des Garantiefalles definiert sind erfüllt sind.

Die Bankgarantie ist eine selbstständige Verpflichtung seitens der garantierenden Bank, sie ist also losgelöst, abstrakt, von (Waren-) Grundgeschäft zwischen dem Garantiebegünstigten, dem Käufer und dem Garantieauftraggeber, wie dem Verkäufer

Durch die Garantie ist die Bank verpflichtet auf das erste Verlangen des Garantiebegünstigten zu zahlen. Die Bank, die die Garantie gibt behält sich regelmäßig das Rückgriffsrecht auf den Garantieauftraggeber vor für den Fall, dass der Garantiebegünstigte die Garantie tatsächlich in Anspruch nimmt.

Verschiedene Arten von Bankgarantien

Man unterscheidet verschiedene Formen von Bankgarantien. Am häufigsten treten sie in Außenhandelsgeschäften auf.

Es werden unterschieden:

  • Liefergarantie
  • Gewährleistungsgarantie
  • Bietungsgarantie
  • Vertragserfüllugnsgarantie
  • Anzahlungsgarantie
  • Kreditsicherungsgarantie
  • und Zahlungsgarantie

Sonderformen sind:

  • Zollgarantie
  • Prozessgarantie
  • Konnossenementsgarantie
  • sowie andere Garantien die auf die Absicherungserfordernisse von einzelnen Geschäften zugeschnitten sind.

Die Banken stellen eine Avalprovision und im Einzelfall ein Entgelt für die Ausfertigung der Garantie in Rechnung.

Avale werden, neben Banken, auch von Kreditversicherungsgesellschaften im Rahmen von sogenannten Kautionsversicherungen als Garantien, Bonds oder Bürgschaften übernommen.

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