Disagio

Disagio

Ist der Ausgabebetrag eines Darlehens geringer als der Rückzahlungsbetragt so spricht man von einem Disagio oder auf Englisch „debt discount“.

So ist der Unterschied zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers und seinem darunterliegenden Ausgabekurs, Ausgabe unter pari, handelt es sich um ein Disagio.

Das Disagio ist bei langfristigen Krediten ein prozentualer Abzug von der vereinbarten Darlehenssumme, das Damnum bei Hypothekarkrediten.

Das Disagio ist das Gegenteil zum Agio.

Die Differenz zwischen dem Nennbetrag und einem niedrigen Kurs ist das Disagio.

Das Differenz bei Krediten zwischen Nennbetrag und einem niedrigen Zahlungsbetrag wird Disagio genannt. Dabei wird das Disagio in Prozent des Nennbetrages angegeben. Wurde zum Beispiel ein Disagio von 10 % bei einer Kreditvereinbarung festgelegt so erhält der Kreditnehmer bei einer Kreditsumme von 100.000 €, dem Nennbetrag nur 90.000 € ausbezahlt. Allerdings ist der volle Nennbetrag von 100.000 € zurück zu zahlen.

Der Schuldner zahlt aufgrund des Disagio mehr zurück als er erhalten hat. Ein Disagio ist bei der Emission von Aktien nach dem Aktienrecht AktG unzulässig, es ist als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite auszuweisen und durch Abschreibung zu tilgen.

Der Damnum Abschlag, als Differenz zwischen einem Rückzahlungs- und niedrigem Auszahlungsbetrag bei Verbindlichkeiten sowie Rückzahlungs- und Auszahlungskurs von Wertpapieren.

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