Hypothek

Hypothek

Mit einer Hypothek beschreibt man die Belastung eines Grundstückes als Sicherheit für eine Geldforderung. Dabei wird die Hypothek in das vom Amtsgericht geführten Grundbuch eingetragen und dient meist zur Absicherung von längerfristigen Krediten. So können die Kredite eingeräumt werden für die Finanzierung zum Bau von anderen Gebäuden und Wohnhäusern.

Für Hypothekenbanken ist die Vergabe von Hypotheken der Hauptgeschäftszweig.

Neben der Grundschuld ist die Hypothek in der Praxis eine der wichtigsten dinglichen Sicherungsrechte an einem Grundstück nach den Grundpfandrechten. Der Inhaber, der Hypothekar, der Hypothek hat das Recht den geschuldeten Betrag durch eine Zwangsversteigerung des fremden Grundstückes nach §§ 1113 ff BGB zu erhalten. Der Eigentümer muss dann diese Zwangsversteigerung dulden. Hypothekenbesteller und Forderungsschuldner müssen nicht identisch sein.

So kann ein (nichtvermögender) Schuldner auch Dritte dazu veranlassen an dessen Grundstück eine Hypothek zu bestellen, dazu erfolgt eine notarielle beglaubigte Eintragung als Dritte Abteilung im Grundbuch nach § 1115 BGB. Eine Hypothek ist streng akzessorisch und hängt so in Bestand und Höhe direkt mit dem jeweiligen Bestand der entsprechenden Forderung zusammen zu deren Sicherung die Parteien sie bestellt haben.

Die Hypothek kann nur zusammen mit der Forderung übertragen werden in Form einer schriftlichen Abtretung der Forderung und Änderung des Eintrages des Grundbuches. Auch kann man kostengünstiger eine Briefhypothek abtreten, der ausgehändigte Brief vermeidet eine teure Änderung der Eintragung im Grundbuch. Sollte bei einer Zwangsversteigerung mehr eingenommen werden als das was der Hypothekengeber in seiner Forderung erhalten muss so steht dem Inhaber der Hypothek nur die Höhe der Forderung zu abzüglich von Verfahrenskosten. Sollten Forderungen mehrer Gläubiger bestehen so können abhängig vom Rang der Eintrag im Grundbuch ihre Forderungen befriedigt werden. Dem ersten steht die Begleichung seiner Forderung zu den anderen mögliche Restbeträge.

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