Optionsgeschäft

Optionsgeschäft

Unter einem Optionsgeschäft versteht man eine besondere Form des Termingeschäftes. Der Begriff leitet sich vom lateinischen optio für „freie „Wahl“ ab. Somit erwirbt der Käufer das Recht vom Verkäufer innerhalb einer gesetzten Frist entweder die Lieferung einer bestimmten Leistung als Kaufoption oder aber auch die Abnahme als Verkaufsoption verlangen zu können und zwar zu einem schon im voraus festgelegten Preis, dem Basispreis.

Um eine Option erwerben zu können muss der Käufer eine Prämie, den Optionspreis, bezahlen.

Weiterhin muss der Verkäufer innerhalb der vereinbarten Optionsfrist warten, ob der Käufer von seinem Recht für den Kauf oder Verkauf Gebrauch macht. Daher bezeichnet man ihn auch als „Stillhalter“.

Abhängig von der Preisentwicklung der Leistung wie beispielsweise eines Wertpapieres innerhalb der Optionsfrist kann das Optionsgeschäft für den Käufer vorteilhaft werden.

Bestimmte börsenmäßige Optionsgeschäft sind in Deutschland nach dem Börsengesetz zulässig. Erlaubt sind sie nur für bekannte Aktien oder bestimmte festverzinsliche Wertpapiere mit einem größerem Umsatz.ie größere Umsätze aufweisen.

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