Werbungskosten

Werbungskosten

Werbungskosten im Englischen „expenses for the production of income“ versteht man Aufwendungen welche für die Erhaltung, Erzielung und Sicherung der Einnahmen dienen.

In § 9 EStG befindet sich eine beispielhafte Aufzählung für bestimmte Arten von Werbungskosten.

So zählen zu den Werbungskosten unter anderem öffentliche Abgaben, Arbeitsmittel, Versicherungen, Finanzierungskosten, Beiträge an Berufsverbände und Pauschbeträge für Fahrten zur Arbeitsstätte etc.

Dabei werden Werbungskosten im Rahmen der Ermittlung der Überschusseinkünfte berücksichtigt. Der Steuerpflichtige kann anstelle der tatsächlichen Werbungskosten bei bestimmten Überschusseinkünften einen Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a EStG steuermindernd geltend machen.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 können Kinderbetreuungskosten gemäß § 9 Abs. 5 EStG wie Werbungskosten abzugsfähig sein.

Allerdings reicht ein bloßer ursächlicher Zusammenhang der Aufwendungen mit einer bestimmten Art der Einkünfte nicht aus, um sie als Werbungskosten geltend zu machen. Im EStG unterscheiden sich daher Werbungskosten von Betriebsausgaben.

Bei der Anwendung des Begriffes der Werbungskosten sind in der höchstrichterlichen Rechtssprechung und in der Praxis Abweichungen möglich.

Für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit hat sich jedoch ein bloßer kausaler Zusammenhang heraus gebildet, insofern, dass alle Aufwendungen die die Dienstausübung mit sich bringt auch als Werbungskosten gelten.

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