Zinsen

Zinsen

Im Bankwesen unterscheidet man Aktiv- bzw. Sollzinsen die die Bank vom Kunden erhält und Passiv- bzw. Habenzinsen, welche die Bank für die Einlagen an die Kunden zahlt. Die Höhe der Zinsen wird vertraglich vereinbart. Abhängig von der Fristigkeit der Einlagen und der Marktlage können diese schwanken.

In der Volkswirtschaftslehre versteht man unter Zinsen den Preis für die Überlassung von Geld bzw. Kapital, so werden auch Pacht und Mieten mitunter als Zinsen bezeichnet.

Das bürgerliche Recht und Handelsrecht unterschieden gesetzliche und vertraglich vereinbarte Zinsen. Im Recht unterscheidet man nach vertraglich vereinbarten und gesetzlichen Zinsen §§ 246, 247 BGB. Ohne eine Vereinbarung sind Verzugszinsen und Prozesszinsen zu zahlen. Auch können Kaufleute untereinander Forderungen bei beidseitigen Handelsgeschäften ab dem Tage der Fälligkeit Zinsen einfordern nach § 353 HGB.

Im Steuerrecht werden in der Abgabenordnung Festsetzungen der Gewerbe-, Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- sowie Vermögensteuer zu einer Steuernachforderung bzw. Steuererstattung nach § 233 AO verzinst. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach dem Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuer entstanden ist. In der Einkommensteuer fallen vereinnahmte Zinsen in die Einkunftsart Einkünfte aus Kaptialvermögen, sofern sie keine Betriebseinnahmen sind. Bei der Gewerbesteuer werden seit  dem Erhebungszeitraum von 2008 Zinsen als Finanzierungsentgelt unabhängig von ihrer Laufzeit der gewerbeertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage, dem Gewerbeertrag, hinzugerechnet. Dabei beläuft sich der Hinzurechnungsbetrag auf 25 %, hier wird ein Freibetrag von 100.000 Euro über alle Finanzierungsentgelte als Freibetrag eingeräumt.

In der Finanzbuchhaltung sind Zinsen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). So gibt es Etragszinsen nach § 275 II Nr. 9-11, III Nr. 8-10 HGB,  Aufwandzisnen und zinsähnliche Anwendungen nach § 275 II Nr. 13, III Nr. 12 HGB, Skonti sind keine Etrags- oder Auftwandszinsen, sie sind Erlösschmälerungen bzw. Anschaffungspreisminderungen, Fremdkaptialzinsen werden in der Regel nicht als Anschaffungskosten oder Herstellungskosten nach § 255 III HGB betrachtet, nur bei Neuanlagen mit einer längeren Bauzeit und entsprechenden Vorauszahlungen.

In der Kostenrechnung bezeichnet man mit dem Begriff Zinsen das Entgelt für die Inanspruchnahme des Produktionsfaktors Kapital als Finanzmittel. In der Vollkostenrechnung ist der Ansatz von kalkulatorischen Zinsen für das gesamte im Betrieb eingesetzte Kapital anstelle tatsächlich gezahlter Zinsen. Der Zinssatz richtet sich nach den Kosten einer langfristigen Fremdfinanzierung. Die Wertorientierung des Unternehmens (Shareholder Value) leitet sich innerhalb des CAPM Captital Asset Pricing Model aus der Zinshöhe ab. Variable Gemeinkosten sind entscheidungsorientiere Zinsen die die weitere Finanzierungskosten nach sich ziehen.

Die Höhe des Zinssatzes richtet sich durch Angebot und Nachfrage nach marktmäßigen Gesetzen und der Länge der Leihfrist. So gibt es verschiedene Zinssätze auf dem Kapital- und Geldmarkt. Geldpolitische Maßnahmen können die Höhe des Zinssaztes beeinflussen, ebenso können Zinsgrenzen vorgeschrieben werden.

 

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