Besitz

Besitz

Der Begriff „Besitz“ beschreibt in der Wirtschaftssoziologie eine Verfügungsgewalt über eine bestimmte appropriierte Chance. Beispielsweise die Nutzung, Kontrolle, Gebrauch von Sachen, Ämtern, Personen, Erfindungen etc. unabhängig von deren rechtlichen Bestimmungen, dem Eigentum.

Es handelt sich somit um ein faktische Verfügungsgewalt die eine tatsächliche, erwartbare bzw. regelmäßige Ausübung der Nutzung oder Kontrolle dieser Dinge beschreibt.

Zu einem Besitz kann es durch Aneignung, Appropriation durch Gewalt, rechtliche Sanktionen, durch Gewohnheit in Form von Gruppenzugehörigkeit oder Herkunft, sozialer Billigung wie Privilegien oder einer organisierten Monopolisierung kommen.

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