Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine Einkommensteuer der Körperschaften. So unterliegen ihr juristische Personen, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen sowie Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechtes.

Ähnlich wie bei der Einkommensteuer unterscheidet man bei der Körperschaftsteuer zwischen einer beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht. So unterliegen der unbeschränkten Variante alle Körperschaften die nach § 1 Abs. 1KStG aufgeführt werden und ihren Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben.

Die beschränkte Körperschaftssteuerpflicht betrifft ausländische Körperschaften die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland haben nach § 2 Nr. 1 KStG und Körperschaften des öffentlichen Rechts nach § 2 Nr. 2 KStG. Die Steuerpflicht beginnt bei der rechtsfähigen Körperschaft schon bei der Eintragung der Gesellschaft in das jeweilige Register. Als Bemessensgrundlage dient das zu versteuernde Einkommen.

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