Umsatzerlös
Umsatzerlös beschreibt nach dem § 275 HGB für Kapitalgesellschaften den ersten Ertragsposten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Man versteht hierunter Erlöse aus Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von typischen Produkten, Waren und Dienstleistungen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer.
So versteht man beispielsweise bei einem Handelsunternehmen unter den Umsatzerlösen die Erlöse aus Verkauf der Waren des Sortimentes, die Erlöse aus der Vermietung eines Lagerraumes hingegen sind sonstige betriebliche Erträge.