Haustürgeschäft
Haustürgeschäft Ein Haustürgeschäft beschreibt das Andienen von Finanzdienstleistungen durch Vorsprechen an an Private an deren Privatwohnung. Meist auch ohne besondere Voranmeldung. Von Seiten des Gesetzgebers wurden gesetzliche Vorkehrungen bezüglich des Widderrufrechts des Geschäftsabschlusses getroffen, da es leicht zu einer Übervorteilung weiterlesen…